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Hier findet Ihr einige Hintergrundinformationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen, die jeweiligen Vorraussetzungen und auch Informationen über die Ausbildung und zur theoretischen und praktischen Prüfung.



Informationen zur Führerscheinklasse A

Mit 18 Jahren kann zunächst die Vorstufe A erworben werden. Wer bereits min. 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B und eine Zusatzausbildung angeschlossen hat, darf Motorräder bis 125ccm fahren.
  • Vorstufe A: Leichtmotorrad (nicht mehr als 25kW Motorleistung und nicht mehr als 0,16kW/kg Leistungsgewicht)
Eine unbegrenzte Lenkberechtigung der Führerscheinklasse A besteht erst, nachdem man bereits 2 Jahre im Besitz der Vorstufe A ist. Eine Überprüfung, ob in dieser Zeit mit Leichtmotorrädern gefahren wurde, findet nicht statt. Wer die Führerscheinklasse A nach dem 21. Geburtstag erwirbt, erhält direkt die unbegrenzte Lenkberechtigung, mit der folgende Fahrzeuge gelenkt werden dürfen:
  • Motorräder
  • Motorräder mit Beiwagen
  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3 Rädern, deren Eigenmasse (= Eigengewicht) nicht mehr als 400kg beträgt (z.B. Trikes und Quads)
Die Theorie der Führerscheinklasse A besteht aus 34 Unterrichtseinheiten, die sich aus 26 allgemeinen und 8 klassenspezifischen Themen zusammensetzt. Wer zusätzlich zu Klasse A noch Klasse B erwirbt, bekommt den allgemeinen Teil für beide Führerscheinklassen angerechnet.

Die Praxis besteht aus min. 12 Fahrstunden, von denen min. 8 im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden müssen. Dazu muss ebenfalls ein sechsstündiger Erste Hilfe Kurs absolviert werden. Der Prüfungsantritt muss innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, da sonst die Ausbildung zu wiederholen ist.

Seit dem 01.01.2003 muss nach der praktischen Prüfung die Mehrphasenausbildung absolviert werden:
  • Fahrsicherheits-Training inklusive verkehrsphysiologischen Gruppengespräch in einem Fahrsicherheitszentrum (ein Tag) zw. 3-9 Monate nach der Prüfung


Weitere Informationen findet Ihr auf folgenden Seiten:
» BMVIT - Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie «
» ÖAMTC - Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club «
» KfV - Kuratorium für Verkehssicherheit «

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Informationen zur Führerscheinklasse B

Mit bereits 17 Jahren kann zunächst die Lenkberechtigung der Klasse B (‚L17’) erworben werden. Mit 18 Jahren wird der herkömmliche B-Führerschein erworben. Im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B dürfen folgende Fahrzeuge gelenkt werden:
  • Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3500kg (inkl. Leichter Anhänger) zur Beförderung von bis zu 8 Personen einschließlich Lenker
  • Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
  • Leichtmotorräder bis 125ccm, nach entsprechender Ausbildung und Vermerk im Führerschein
  • Leichte (ungebremste) Anhänger bis 750kg
  • Schwere Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers, das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3500kg betragen.
Wer noch schwerere Anhänger transportieren möchte, sollte mit geringem Mehraufwand den ‚E zu B’ Führerschein erwerben. Mit diesem dürfen im Prinzip jegliche Anhänger wie Wohnwagen oder Bootsanhänger gezogen werden.

Die Theorie der Führerscheinklasse B besteht aus 32 Unterrichtseinheiten, die sich aus 26 allgemeinen und 6 klassenspezifischen Themen zusammensetzt. Wer zusätzlich zu Klasse B noch Klasse A erwirbt, bekommt den allgemeinen Teil für beide Führerscheinklassen angerechnet.

Die Praxis besteht aus min. 18 Fahrstunden. Diese setzen sich aus der Grundschulung, Hauptschulung, Perfektionsschulung und einer Unterrichtseinheit zur Prüfungsvorbereitung. Dazu muss ebenfalls ein sechsstündiger Erste Hilfe Kurs absolviert werden. Der Prüfungsantritt muss innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, da sonst die Ausbildung zu wiederholen ist. Die praktische Prüfung kann frühestens am Tag des 18. Geburtstags abgelegt werden.

Seit dem 01.01.2003 muss nach der praktischen Prüfung die Mehrphasenausbildung absolviert werden:
  • 1. Perfektionsfahrt (2x50min) zw. 2-4 Monate nach der Prüfung
  • Fahrsicherheitstraining inklusive verkehrspsychologischem Gruppengespräch in einem Fahrsicherheitszentrum (ein Tag) zw. 3-9 Monate nach der Prüfung
  • 2. Perfektionsfahrt (2x50min) zw. 6-12 Monate nach der Prüfung; min. 3 Monate nach der 1. Perfektionsfahrt


Weitere Informationen findet Ihr auf folgenden Seiten:
» BMVIT - Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie «
» ÖAMTC - Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club «
» KfV - Kuratorium für Verkehssicherheit «

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Informationen zur Führerscheinklasse C

Vorraussetzung für die Lenkberechtigung der Führerscheinklasse C ist ein bereits abgeschlossener Führerschein der Klasse B und das Mindestalter von 21 Jahren. Der Erwerb der Führerscheinklasse C ist auch schon mit dem 18. Lebensjahr möglich, dazu muss jedoch der Abschluss als Berufskraftfahrer vorliegen. Mit dem 18. Lebensjahr ist es auch möglich den eingeschränkten Führerschein C1 zu absolvieren. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres kann dieser dann auf C erweitert werden. Im Besitz der Lenkberechtigung C dürfen folgende Fahrzeuge geführt werden:
  • Kraftwagen mit mehr als 3,5t höchster zulässiger Gesamtmasse und nicht mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz
  • Sonderkraftfahrzeuge (auch Kettenfahrzeuge)
Wenn man sich für die Führerscheinklassen B und C anmeldet, muss der Führerschein für die Führerscheinklasse B zuerst vorliegen, bevor die Prüfung für die Führerscheinklasse C absolviert werden kann.

Die Lenkberechtigung der Führerscheinklasse C muss alle paar Jahre verlängert werden (siehe Tabelle). Dazu ist ein ärztliches Gutachten nötig. Werden die Fristen nicht eingehalten, wird der Fahrer automatisch in die eingeschränkte Führerscheinklasse C1 eingestuft.

alle neu ausgestellten Lenkberechtigungen alle bereits bestehenden Lenkberechtigungen
bis zum 60. Lebensjahr ab dem 60. Lebensjahr ab Vollendung des 45. Lebensjahres ab Vollendung des 60. Lebensjahres
Klasse C: 5 Jahre
Klasse C1: 10 Jahre
Klasse C: 2 Jahre
Klasse C1: 5 Jahre
Klasse C: 5 Jahre
Klasse C1: 10 Jahre
Klasse C: 2 Jahre
Klasse C1: 5 Jahre



Weitere Informationen findet Ihr auf folgenden Seiten:
» BMVIT - Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie «
» ÖAMTC - Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club «
» KfV - Kuratorium für Verkehssicherheit «

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