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![]() Hier findet Ihr einige Hintergrundinformationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen, die jeweiligen Vorraussetzungen und auch Informationen über die Ausbildung und zur theoretischen und praktischen Prüfung. Informationen zur Führerscheinklasse A Mit 18 Jahren kann zunächst die Vorstufe A erworben werden. Wer bereits min. 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B und eine Zusatzausbildung angeschlossen hat, darf Motorräder bis 125ccm fahren.
Die Praxis besteht aus min. 12 Fahrstunden, von denen min. 8 im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden müssen. Dazu muss ebenfalls ein sechsstündiger Erste Hilfe Kurs absolviert werden. Der Prüfungsantritt muss innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, da sonst die Ausbildung zu wiederholen ist. Seit dem 01.01.2003 muss nach der praktischen Prüfung die Mehrphasenausbildung absolviert werden:
Weitere Informationen findet Ihr auf folgenden Seiten: » BMVIT - Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie « » ÖAMTC - Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club « » KfV - Kuratorium für Verkehssicherheit « Informationen zur Führerscheinklasse B Mit bereits 17 Jahren kann zunächst die Lenkberechtigung der Klasse B (‚L17’) erworben werden. Mit 18 Jahren wird der herkömmliche B-Führerschein erworben. Im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B dürfen folgende Fahrzeuge gelenkt werden:
Die Theorie der Führerscheinklasse B besteht aus 32 Unterrichtseinheiten, die sich aus 26 allgemeinen und 6 klassenspezifischen Themen zusammensetzt. Wer zusätzlich zu Klasse B noch Klasse A erwirbt, bekommt den allgemeinen Teil für beide Führerscheinklassen angerechnet. Die Praxis besteht aus min. 18 Fahrstunden. Diese setzen sich aus der Grundschulung, Hauptschulung, Perfektionsschulung und einer Unterrichtseinheit zur Prüfungsvorbereitung. Dazu muss ebenfalls ein sechsstündiger Erste Hilfe Kurs absolviert werden. Der Prüfungsantritt muss innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, da sonst die Ausbildung zu wiederholen ist. Die praktische Prüfung kann frühestens am Tag des 18. Geburtstags abgelegt werden. Seit dem 01.01.2003 muss nach der praktischen Prüfung die Mehrphasenausbildung absolviert werden:
Weitere Informationen findet Ihr auf folgenden Seiten: » BMVIT - Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie « » ÖAMTC - Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club « » KfV - Kuratorium für Verkehssicherheit « Informationen zur Führerscheinklasse C Vorraussetzung für die Lenkberechtigung der Führerscheinklasse C ist ein bereits abgeschlossener Führerschein der Klasse B und das Mindestalter von 21 Jahren. Der Erwerb der Führerscheinklasse C ist auch schon mit dem 18. Lebensjahr möglich, dazu muss jedoch der Abschluss als Berufskraftfahrer vorliegen. Mit dem 18. Lebensjahr ist es auch möglich den eingeschränkten Führerschein C1 zu absolvieren. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres kann dieser dann auf C erweitert werden. Im Besitz der Lenkberechtigung C dürfen folgende Fahrzeuge geführt werden:
Die Lenkberechtigung der Führerscheinklasse C muss alle paar Jahre verlängert werden (siehe Tabelle). Dazu ist ein ärztliches Gutachten nötig. Werden die Fristen nicht eingehalten, wird der Fahrer automatisch in die eingeschränkte Führerscheinklasse C1 eingestuft.
Weitere Informationen findet Ihr auf folgenden Seiten: » BMVIT - Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie « » ÖAMTC - Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club « » KfV - Kuratorium für Verkehssicherheit « |
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